Bei der Stuhlinkontinenz ist die Fähigkeit eingeschränkt oder verloren gegangen, den Abgang von Darminhalt zu kontrollieren.

Andere Bezeichnungen für Stuhl­inkontinenz sind anale Inkontinenz und fäkale Inkontinenz.

Die Folgen reichen vom Gasabgang über die gelegentliche, leichte Wäsche­verschmutzung mit Kotspuren bis hin zum ungewollten Austritt selbst festen Stuhls.

Stuhlinkontinenz beeinträchtigt die Lebensqualität ganz erheblich.

Die Stuhlinkontinenz wird in drei Grade eingeteilt

  • Grad 1
    Darmwinde können nicht zurückgehalten werden.
  • Grad 2
    Flüssiger Stuhl, Durchfall, kann nicht zurückgehalten werden.
  • Grad 3
    Fester Stuhl kann nicht zurückgehalten werden.

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV ist der/die jeweilige Direktor/in bzw. Leiter/in der Einrichtung.

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