Aufnahme

Die Aufnahme zur Regelung der Verwaltungsformalitäten befindet sich - wie auch die Zentrale Notaufnahme (Medizin / Chirurgie) - in Haus 2. Einige Kliniken verfügen vor Ort über eine dezentrale Aufnahme. Benötigt wird die Einweisung durch einen niedergelassenen Arzt und Ihre Versichertenkarte. Wichtige Behandlungsunterlagen sollten Sie nach Absprache mit dem einweisenden Arzt mitbringen.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt (von bestimmten Ausnahmen abgesehen) für maximal 28 Tage pro Jahr eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 EUR pro Tag zahlen. Dieser Betrag wird von uns unmittelbar an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Falls Sie während des Jahres bereits in einem anderen Krankenhaus behandelt wurden, sollten Sie die Bestätigung über diesen Aufenthalt bereits bei der Aufnahme im Klinikum vorlegen.

Sie können die Hilfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lotsendienstes in Anspruch nehmen, um auf die Station zu gelangen, auf die Sie eingewiesen wurden.

Die Verweildauer ist in den letzten Jahren dank des medizinischen Fortschritts immer weiter zurückgegangen und liegt derzeit im Durchschnitt bei weniger als sechs Tagen. Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Entlassung treffen die Ärzte.

Die Kosten Ihres Krankenhausaufenthalts und der Behandlung rechnet das Klinikum direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Falls Sie Wahlleistungen (z. B. Behandlung durch den leitenden Arzt, Unterbringung im Einbettzimmer oder Telefonanschluss am Krankenbett) in Anspruch genommen haben, erhalten Sie von uns eine gesonderte Rechnung.


Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV ist Klaus Wingen.

Universitätsmedizin Mannheim
Klinikum Mannheim GmbH
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