Strukturierter Qualitätsbericht nach § 137 SGB V

Nach § 137 SGB V müssen die zugelassenen Krankenhäuser alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht mit den Leistungs- und Qualitätsdaten des Vorjahres erstellen und im Internet veröffentlichen. Die Struktur und die zu beantwortenden Fragen des Qualitätsbericht werden von den Kassenverbänden zum Zwecke der Vergleichbarkeit für die Krankenhäuser vorgegeben.

PDF Strukturierter Qualitätsbericht
(Dateigröße 3,6 MB)

Qualitätsbericht nach KTQ

Das Universitätsklinikum Mannheim wurde im Juli 2004 als bundesweit erstes Universitätsklinikum nach KTQ zertifiziert. Im Juli 2007 erfolgte dann eine erneute Überprüfung, die unser Universitätsklinikum erfolgreich durchlaufen hat.

 PDF Qualitätsbericht nach KTQ
(Dateigröße 1,1 MB)


Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV ist Klaus Wingen.

Universitätsmedizin Mannheim
Klinikum Mannheim GmbH
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