Sie befinden sich hier

Inhalt

Seit einem Schlaganfall bin ich halbseitig gelähmt. Mein Arzt sagte mir jetzt, dass er auf Grund gesetzlicher Vorgaben keine weitere Physiotherapie verordnen könne. Kann das sein?

Eine Therapie außerhalb des Regelfalles wird so nicht mehr ausgestellt. Seit dem 1. Januar 2021 wurde der Regelfall abgeschafft.

Nun gibt es den sogenannten Behandlungsfall.

Der Behandlungsfall ist in Deutschland eine gebührenrechtliche Definition des Behandlungszeitraums eines Patienten, die sich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung befindet und umschließt 6 Monate.

Je nach Fachrichtung und Diagnose gibt es für diese 6 Monate eine orientierte Behandlungsmenge und eine Höchstverordnungsmenge pro Rezept.

Extrabudgetäre Verordnung

Sollten Sie einen ICD-10-Code, sprich eine Diagnose für den besonderen oder für den langfristigen Heilmittelbedarf haben, setzt das den Verordnungszeitraum von 6 Monaten und die höchstverordnungsmenge pro Rezept aus.

Sollten Sie keine Diagnose für den besonderen oder langfristigen Heilmittelbedarf haben, möchten aber weitere Rezepte verschrieben bekommen, können Sie dies bei Ihrer Krankenkasse durch ein Formular und der ärztlichen Verordnung mit Begründung beantragen.

Zum Formular (PDF).