Nach § 137 SGB V müssen die zugelassenen Krankenhäuser alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht mit den Leistungs- und Qualitätsdaten des Vorjahres erstellen und im Internet veröffentlichen. Die Struktur und die zu beantwortenden Fragen des Qualitätsbericht werden von den Kassenverbänden zum Zwecke der Vergleichbarkeit für die Krankenhäuser vorgegeben.
Strukturierter Qualitätsbericht
(Dateigröße 2,2 MB)
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV ist Klaus Wingen.
Universitätsmedizin Mannheim
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