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Förderung von Frauen

Die Aufgaben und Rechtstellung der Beauftragten für Chancengleichheit sind seit 2016 im neuen Chancengleichheitsgesetz geregelt. Ziel dieses Gesetzes ist mehr Frauen in Führungspositionen bringen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verbessern in Bereichen, in denen sie geringer repräsentiert sind als Männer.

Frauen bei Besetzung offener Stellen angemessen berücksichtigen

Die Beauftragte für Chancengleichheit muss grundsätzlich in die Besetzung von Stellen einbezogen werden. Gesetzlich festgelegt ist, dass niemand benachteiligt werden darf, weil er Elternzeit, Pflegezeit, flexible Arbeitszeitmodelle oder Beurlaubungen in Anspruch genommen hat. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird bei der Stellenbesetzung darauf geachtet, dass Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden.

Das Universitätsklinikum Mannheim bietet Ihnen zahlreiche berufliche Möglichkeiten unabhängig davon, ob Sie Berufseinsteiger/Berufseinsteigerin sind oder über mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Wir suchen jederzeit qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote.

Fort- und Weiterbildung ermöglichen

Die berufliche Fort- und Weiterbildung unserer weiblichen Beschäftigten wird ausdrücklich gefördert. Hierbei achten wir darauf, dass die entsprechenden Angebote mit den Familien- oder Pflegezeiten unserer Beschäftigten vereinbar sind. Ihre Fort- und Weiterbildungswünsche in Ihre Mitarbeitergespräche einfließen.

Gern steht Ihnen auch die Beauftragte für Chancengleichheit für Fragen zur Verfügung.