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Notfallfax

Für Sprachbehinderte und Gehörlose

Für Sprachbehinderte und Gehörlose besteht die Möglichkeit, über ein sogenanntes Notfallfax einen qualifizierten Notruf von einem Telefaxgerät abzusenden.

Faxnummer

Die anzuwählende Fax-Nummer 112 ist auf dem Formular aufgedruckt und sollte für alle Fälle vorher einprogrammiert werden.

Formular

Das Formular, auf dem das Wesentliche nur angekreuzt werden muss, kann in gleicher Form zur Alarmierung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst verwendet werden.

Nicht veränderliche Eintragungen wie Name oder Wohnanschrift sollten bereits vorher eingetragen und das Formular stets griffbereit neben dem Faxgerät aufbewahrt werden.

Rückantwort

Der Hilfesuchende erhält von der Leitstelle ein Fax als Rückantwort, dass sein Notruf angekommen ist.

Kontextspalte

Bei Lebensgefahr: 112 wählen

Tragen Sie Ihre Notfall-Meldung am Telefon ruhig vor. Beachten Sie dabei folgende Punkte:

➤ Wer meldet sich?
➤ Wo ist der Notfall passiert?
➤ Was genau ist passiert?
➤ Wie viele Personen sind verletzt oder erkrankt?

Legen Sie zum Schluss nicht einfach auf. Warten Sie auf eventuelle Rückfragen.