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Prüfung zur Kauffrau oder zum Kaufmann im Gesundheitswesen

Die Prüfungen legen die Auszubildenden bei der Industrie- und Handelskammer ab. Nach 18 Monaten findet eine erste schriftliche Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung erfolgt schriftlich und mündlich. Die schriftliche Prüfung findet an drei Vormittagen hintereinander in folgenden Fächern statt:

  • Gemeinschaftskunde
  • Deutsch
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Gesundheitswesen
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse

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