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Besuchsregelung: Corona-bedingte Einschränkungen aufgehoben
Die corona-bedingten Einschränkungen für Besuche bei unseren Patienten wurden komplett aufgehoben. Selbstverständlich müssen Personen, die Symptome einer leicht übertragbaren Infektionserkrankung (z.B. Atemwegs- oder Magen-Darm-Infektionen oder Kinderkrankheiten) aufweisen, weiterhin auf Besuche in der Klinik verzichten. Das schützt sowohl Patienten als auch Mitarbeiter.
FFP2-Masken-Pflicht in vulnerablen Bereichen
Für Besucher im Krankenhaus besteht keine grundsätzliche Maskenpflicht mehr. Für besonders kritische Bereiche wie z.B. die Hämato-Onkologie oder die Zentrale Notaufnahme können die zuständigen Klinikdirektoren zum Schutz der Patienten wie auch der Mitarbeiter weiterhin abteilungsbezogene Sonderregelungen treffen.
Regelungen für stationäre Aufnahme
An der UMM werden Patienten vor einer stationären Aufnahme oder vor Interventionen getestet, wenn die Anamnese oder die Symptomatik auf eine mögliche SARS-CoV-2-, Influenza- oder RSV-Infektion hinweisen oder sie in besonders vulnerablen Bereichen, die dies gezielt festlegen, z.B. die Hämato-Onkologie, aufgenommen werden.