Die Vereinbarung beruht auf dem einvernehmlichen Grundsatz, dass Patienten durch streikbedingte Einschränkungen keinesfalls gefährdet werden dürfen. Sie sieht trotz des Warnstreiks eine personelle Besetzung wie an Wochenenden bzw. im Nachtdienst vor. So können medizinisch unaufschiebbare Behandlungen sowie dringend notwendige Operationen auch während des Streiks zuverlässig durchgeführt und begonnene Behandlungen fortgesetzt werden. Auch die Versorgung von Notfällen in der Zentralen Notaufnahme und der Kinder-Notfallambulanz ist jederzeit sichergestellt.
Obwohl die Notdienstvereinbarung auch die zuverlässige medizinische Versorgung bereits aufgenommener Patienten auf den Stationen ermöglicht, sollten Patienten und Angehörige berücksichtigen, dass es an den beiden Streiktagen zu Beeinträchtigungen im Krankenhausbetrieb kommen wird. Patienten, deren Untersuchungs- oder Behandlungstermine wegen des Streiks nicht stattfinden können, werden von den einzelnen Kliniken darüber informiert, die Termine werden kurzfristig nachgeholt. Die Geschäftsführung des Universitätsklinikums Mannheim bittet alle Patienten, eventuelle Unannehmlichkeiten wegen des von ver.di initiierten Warnstreiks zu entschuldigen.
Der Aufruf zum Warnstreik richtet sich an Mitarbeiter des Universitätsklinikums, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/TVAöD) fallen – das sind in erster Linie Pflegekräfte, der Medizinisch-Technische Dienst sowie Personal in Verwaltung und Technik. Ärzte und andere Mitarbeiter, die nicht nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst beschäftigt sind, sind nicht zum Warnstreik aufgerufen.