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Besuchsregelung: Ein Besucher pro Patient
Patienten können einen Besucher pro Tag empfangen, der maximal eine Stunde bleiben darf. Der Besucher muss während seines Aufenthalts in den Krankenhaus-Räumen eine FFP2-Maske tragen. Es gelten folgende allgemeine Besucherregelungen.
FFP2-Masken-Pflicht für Besucher
Laut Bundes-Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen Besucher von Krankenhäusern weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Das wird an der UMM stichprobenartig kontrolliert. Für Mitarbeiter und Patienten von Krankenhäusern besteht keine grundsätzliche Maskenpflicht mehr.
Für Mitarbeiter, Patienten und Besucher besonders vulnerabler Bereiche wie der Hämato-Onkologie, der Geriatrie, des Kinderzentrums oder der Zentralen Notaufnahme können die zuständigen Klinikdirektoren abteilungsbezogene Sonderregelungen zur Maskenpflicht treffen.
Regelungen für stationäre Aufnahme
Alle Patienten werden vor einer stationären Aufnahme auf Zeichen einer Atemwegserkrankung befragt. Liegen Symptome einer viralen Atemwegserkrankung vor, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2, Influenza oder RSV hindeuten, erhalten diese Patienten einen PCR-Test.
Ausgenommen davon sind Patienten der Hämato-Onkologie und des Kinderzentrums: Sie werden weiterhin alle mit einem PCR-Test gescreent, da diese Bereiche besonders schutzbedürftig sind.
PCR-Tests für Mannheimer Bürgerinnen und Bürger
Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die künftig einen PCR-Test benötigen, können sich an ihren behandelnden Arzt oder eine vom Gesundheitsamt Mannheim beauftragte PCR-Teststelle wenden. Insbesondere symptomatische Personen sollten sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden.
Impfpunkt Mannheim
Für Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, bietet das Universitätsklinikum verschiedene Möglichkeiten zur Corona-Impfung (Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen) im Impfpunkt MVZ Mannheim-Mitte.