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Beratung

Unsere Patientinnen und Patienten werden meist nach einer beunruhigenden Ultraschallkontrolle von ihrer Gynäkologin bzw. ihrem Gynäkologen oder Pränatalmedizinerin bzw. Pränatalmediziner ans DZFT überwiesen oder vereinbaren selbst einen Beratungstermin.

Um abzuklären, ob eine Therapie nötig und möglich ist, wird natürlich mehr als nur ein Beratungsgespräch benötigt: Nach einem ausführlichen Fehlbildungsultraschall gemeinsam mit pränatalmedizinischen Expertinnen und Experten klären wir Sie über die Erkrankung Ihres Kindes, den zu erwartenden nachgeburtlichen Verlauf und die bislang üblichen Behandlungsmaßnahmen auf.

Dann stellen wir Ihnen – soweit möglich – spezielle vorgeburtliche Therapieoptionen vor. Dabei ist es unser Ziel, Ihnen als werdende Eltern eines erkrankten Kindes zwei Alternativen vorzustellen: Die in Ihrem Fall bisher übliche Vorgehensweise zur nachgeburtlichen Behandlung sowie die Chancen, die Ihr Kind durch eine vorgeburtliche Therapie hat. Beide Optionen werden – auch im Hinblick auf mögliche Risiken für Mutter und Kind – grundsätzlich gegeneinander abgewogen und ausführlich mit Ihnen besprochen. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit, sich von Kinderärzten und weiteren Spezialisten beraten zu lassen. Diese informieren Sie eingehender über die nachgeburtlichen Behandlungsmöglichkeiten sowie das zu erwartende Befinden Ihres Kindes.

Selbstverständlich umfassen unsere weiterführenden Beratungen auch Untersuchungen nach dem Gendiagnostikgesetz, psychosoziale Beratung und möglicherweise die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs. In jedem Fall bemühen wir uns, Ihnen eine möglichst lange Bedenkzeit zu ermöglichen.

Beratung ist uns sehr wichtig. Daher bieten wir Ihnen unsere Einschätzung völlig unabhängig davon an, ob Sie eine Behandlung an unserem Zentrum wünschen oder nicht. Auch wenn bereits an einem anderen spezialisierten Zentrum ein Eingriff geplant ist, können Sie unsere Expertise zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft als Zweitmeinung einholen.

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