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Fetale Aortenklappenstenose

und Pulmonalklappenatresie

Bei den vorsorglichen Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft gilt ein besonderes Augenmerk dem kindlichen Herzen. Werden dabei hochgradige Verengungen (Stenosen) der Aorten- oder Pulmonalklappe festgestellt, können eine schwere Wachstumsstörung und beträchtliche Schäden an der jeweils betroffenen linken oder rechten Hauptkammer und der sie füllenden Vorhofklappe die Folge sein.

Bei normaler Weiterführung der Schwangerschaft ist – insbesondere bei hochgradigen Aortenklappenstenosen – damit zu rechnen, dass die der linken Herzkammer noch vor der Geburt ihre Funktion verliert. Dann können nach der Geburt nur noch Operationsverfahren genutzt werden, die es der rechten Herzkammer ermöglichen sollen, den Kreislauf lebenslänglich zu unterhalten (Ein-Kammer-Kreislauf).

Dabei ist zwar davon auszugehen, dass ein Mensch auch mit einem Ein-Kammer-Kreislauf das Erwachsenenalter erreichen kann – mit einer annähernd normalen Lebenserwartung wird aber nicht zu rechnen sein. Medikamente müssen unter diesen Umständen generell lebenslang eingenommen werden.

Ist die gestellte Prognose derart ungünstig, versuchen wir am DZFT zwischen der 20. und 30. Schwangerschaftswoche die betroffene Herzklappe vorgeburtlich zu eröffnen. Ist die Erkrankung noch nicht zu weit fortgeschritten, können auf diese Weise wieder normale Kreislaufverhältnisse hergestellt werden. Alternativ können einige Kinder ab etwa der 32. Schwangerschaftswoche vorzeitig entbunden werden und die betroffene Herzklappe dann gegebenenfalls eröffnet werden.

Kontakt

Bei Fragen zur Behandlung von Verengungen der Aorten- oder Pulmonalklappe kontaktieren Sie uns bitte montags bis freitags zwischen 10 und 17 Uhr unter 0175/597-1213. Falls wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegen nehmen können, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter, damit wir Sie zurückrufen können oder senden Sie uns eine E-Mail an thomas.kohl@remove-this.umm.de.

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