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Patientenbesuche in Mannheimer Kliniken wieder jederzeit möglich

Nach dem deutlichen Rückgang der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ermöglichen das Universitätsklinikum Mannheim, das Diako Mannheim und das Theresienkrankenhaus nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wieder Besuche bei ihren Patienten ohne Einschränkungen der Besuchszeiten und Anzahl der Besucher. Diese Regelung gilt ab Montag, 23. Mai 2022.

Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden in den Kliniken müssen Besucher einen Selbstauskunftsbogen (zum Download auf den Websites der Krankenhäuser) ausfüllen und dürfen das Krankenhaus nur betreten, wenn sie kein erhöhtes Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion haben. Außerdem müssen sie einen negativen Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Teststelle, nicht älter als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, mit sich führen. Darüber hinaus verpflichten sich alle Besucher, während ihres Aufenthalts in Klinikgebäuden eine FFP2-Maske zu tragen.

Diese Regelungen sollen weiterhin eine gute Balance zwischen den positiven Wirkungen von Besuchen und dem gleichzeitig notwendigen Schutz von Mitpatienten und Mitarbeitern ermöglichen.

Veranstaltungen

06.05.2026 |  Beginn: 17:00 Uhr

30. Forum Schmerzmedizin: Schmerztherapie bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Ort: Hörsaal 1, Haus 6, Ebene 4, Theodor-Kutzer-Ufer 1-3, 68167 Mannheim

FORTBILDUNGSPUNKTE

07.05.2026 |  Beginn: 08:30 Uhr

DIVI-Curriculum Interprofessionelles Delirmanagement (Tag 1)

Ort: Haus 43 (Patientenhaus), Theodor-Kutzer-Ufer 1-3, 68167 Mannheim

FORTBILDUNGSPUNKTE


Aus der Fakultät – Neues aus der Forschung

Patientenbesuche in Mannheimer Kliniken wieder jederzeit möglich

Nach dem deutlichen Rückgang der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ermöglichen das Universitätsklinikum Mannheim, das Diako Mannheim und das Theresienkrankenhaus nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wieder Besuche bei ihren Patienten ohne Einschränkungen der Besuchszeiten und Anzahl der Besucher. Diese Regelung gilt ab Montag, 23. Mai 2022.

Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden in den Kliniken müssen Besucher einen Selbstauskunftsbogen (zum Download auf den Websites der Krankenhäuser) ausfüllen und dürfen das Krankenhaus nur betreten, wenn sie kein erhöhtes Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion haben. Außerdem müssen sie einen negativen Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Teststelle, nicht älter als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, mit sich führen. Darüber hinaus verpflichten sich alle Besucher, während ihres Aufenthalts in Klinikgebäuden eine FFP2-Maske zu tragen.

Diese Regelungen sollen weiterhin eine gute Balance zwischen den positiven Wirkungen von Besuchen und dem gleichzeitig notwendigen Schutz von Mitpatienten und Mitarbeitern ermöglichen.


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